Neue, alte Zeitrechnung ab 24.03.2021: Gemeinnützigkeits-Aberkennung des VVN (ab 2019) zurückgenommen

Ist das nun das Ende einer finanz-juristischen Posse?
Am 25.03. kommt die Meldung, dass dem VVN zumindest für die Jahre ab 2019 die aberkannte Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt worden ist.
Viele Einzelheiten zur Geschichte dieses historisch unwürdigen Vorgangs finden sich in einem Youtube-Video: „Plötzlich nicht mehr gemeinnützig: der aktuelle Stand zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA“ (https://www.youtube.com/watch?v=1CngKffNLyQ)

Zur Info über das, was war, bleibt unser alter Artikel (nun kursiv gesetzt) dazu aber erstmal noch hier stehen:

(Eigentlich) Unfassbar: Das Finanzamt Berlin – N.B. eine nachgeordnete Behörde des rot-rot-grünen Senats – hat sich allen Ernstes einer Einschätzung des bayrischen Verfassungsschutzes angeschlossen, dass der VVN-BdA (Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) „linksextremistisch beeinflusst“ – und ihm deswegen die Gemeinnützigkeit zu entziehen sei.
Näheres unter:
https://www.tagesschau.de/inland/verfolgte-naziregime-gemeinnuetzigkeit-101.html
https://www.fr.de/politik/berlin-finanzamt-entzieht-antifaschisten-gemeinnuetzigkeit-13241350.html

Die sehr sachliche, ebenso ruhige wie würdige Antwort der Ehren-Vorsitzenden der VVN, Esther Bejarano (Jahrgang 1924, als verfolgte deutsche Jüdin selber noch KZ-Insassin von Auschwitz-Birkenau) an Finanzminister Olaf Scholz als obersten Dienstherren des Berliner Finanzamtes (Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus…!) sollte einer ebenso würdigen Antwort von Amts wegen wert sein.
2 Wochen später gab es auf den geharnischten Protest zu dieser absurden Posse eine salomonische Zwischen-Lösung:
Die Aussetzung der Fälligkeit einer durch den Verlust der Gemeinnützigkeit zu erwartenden Steuer-Nachzahlung durch deren Einschätzung als „unbillige Härte“.

Im Gefolge der Berliner Entscheidung zur Bundesvereinigung werden nun in den Ländern die dortigen Landes-VVNs aufgefordert, keine Geldmittel mehr an die „gemeinnützigkeits-unwürdige“ Bundesvereinigung zu überweisen, da ein gemeinnütziger Verein nur einen anderen gemeinnützigen Verein unterstützen darf. Da die Bundesvereinigung das aber ja nicht mehr ist, folgt mit bestechender Logik daraus…

Etwas mehr zu den Hintergründen dieser Verständnis-Entwicklung / Verdrehung des Begriffes „Gemeinnützigkeit“ findet sich in einem Artikel vom 23.01.2020 in den Nachdenkseiten.

Wer seinem Befremden über diese ahistorische Entscheidung Ausdruck geben mag, dem sei eine Unterschrift an dieser Stelle ans Herz gelegt…
Und wer noch mehr tun möchte, der werde doch Mitglied beim VVN…